Die Kitzrettungssaison hat noch nicht begonnen. Trotzdem hatte die Drohnengruppe schon zu Beginn des Jahres die Aufgabe, sich in die neue EU-Drohnenverordnungen (2019/947 und 2020/746) einzuarbeiten und zu prüfen welche Änderungen sich ergeben.
Mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt hat Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing nun diese Einschränkungen für die Kitzrettung per Drohne aufgehoben. Damit kann der Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten auf 10 Meter reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird.
Auch ist der kleine Drohnenführerschein beim Luftfahrt Bundesamt weiterhin ausreichend. Für die bevorstehende Frühjahrsmahd benötigen wir weitere Helfer. Interessenten melden sich bitte bei Gerold Müller: